Schrift vergrößern Schrift verkleinern Seite drucken

Noch fünf Milliarden Euro Eigenheimzulage

2009

März

Aktuell
Sparfuchs
Service
Hintergrund
Trend
Aktuelles Investment
Downloads

Bis zu 1.250 Euro – 800 Euro Zuschlag für Kinder bis zum 27. Lebensjahr

Geldsegen vom Staat für Hunderttausende Hausbesitzer: Mitte März schütten die Finanzämter 5,1 Milliarden Euro an Eigenheimzulage aus. Das hat das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der Dresdner Bank bestätigt. Die Eigenheimzulage ist aber ein Auslaufmodell und wird vom Wohnriestern abgelöst.

Eigenheimzulage bekommt, wer bis zum 31. Dezember 2005 einen Bauantrag gestellt oder notariellen Kaufvertrag unterschrieben hat. Außerdem darf die Summe der positiven Einkünfte im Jahr der ersten Inanspruchnahme zuzüglich des Jahres davor nicht höher als jeweils 70.000/140.000 Euro (Single/Ehepaar) plus 30.000 Euro für jedes im Jahr der ersten Inanspruchnahme zum Haushalt gehörige Kind gewesen sein.

Die Stichtagsregelung 31.Dezember 2005 bedeutet nicht, dass man bis dahin tatsächlich in die eigenen vier Wände eingezogen sein musste, um in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen. Auch wer zum Beispiel erst seit 2007 seine Immobilie bewohnt, kann diese Zulage beantragen. Sie beträgt bei Kauf in den Jahren 2004 und 2005 bis zu 1.250 Euro pro Jahr für maximal acht Jahre.

Für Kinder, für die dem Anspruchsberechtigten oder seinem Ehegatten ein Kinderfreibetrag zusteht, können je 800 Euro hinzukommen. Allerdings muss das Kind im Förderzeitraum des Hauses auch zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehören oder gehört haben. Außerdem muss ein Anspruch auf Kinderfreibetrag bestehen. Dies ist der Fall, wenn das Kind in Ausbildung, Studium oder freiwilligem Sozialjahr tätig ist und seine Jahreseinkünfte unter 7.680 Euro liegen.

Genau bei diesem Punkt heißt es für Eigenheimbesitzer jetzt „Aufpassen!“: Die Altersgrenze für die Kinderzulage wurde zwar auf in der Regel 25 Jahre herabgesetzt. Für die Berechnung der Einkunftsgrenze und die Festsetzung der Kinderzulage sieht das Jahressteuergesetz 2009 allerdings eine Ausnahme vor. Hier gilt weiterhin die Altersgrenze von 27 Jahren. Wer also Anspruch auf diese Förderung hat, sollte Mitte März genau seinen Kontostand überprüfen. Dann nämlich überweisen die Finanzämter alljährlich die Zulage. Fehlt die Kinderzulage, kann beim Finanzamt reklamiert werden.

Seit 2006 ist die Eigenheimzulage für Neufälle abgeschafft. Deshalb sinkt die Summe der Auszahlungen an Hausbesitzer Jahr für Jahr. So liegen die 5,1 Milliarden in diesem Jahr rund 20 Prozent unter dem Niveau von 2008. Die höchste Auszahlung gab es 2004: Damals landeten rund elf Milliarden Euro auf den Konten der berechtigten Bürger, mehr als doppelt so viel wie heute. Seit Ende 2008 gibt es allerdings eine neue staatliche Unterstützung für den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände: den Wohn-Riester.

2.613 Zeichen

 

Dresdner-Bank-Medien-Service: Legal Disclaimer

Keine Gewähr für Inhalte
Alle in unserem Medien-Service enthaltenen Angaben und Informationen wurden von der Dresdner Bank - eine Marke der Commerzbank AG - oder Dritten sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können jedoch weder die Dresdner Bank noch Dritte die Gewähr übernehmen. Dies gilt auch für Internetseiten anderer Anbieter, zu denen Sie über einen Hyperlink gelangen; für den Inhalt dieser Seiten übernimmt die Dresdner Bank keine Verantwortung.

Keine Beratung
Die im Medien-Service bereitgestellten Informationen stellen keine individuelle Beratung dar und können diese nicht ersetzen. Für individuelle Beratungsgespräche stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.

Nutzung des Medien-Service
Inhalt und Gestaltung des Medien-Service sind urheberrechtlich geschützt. Texte, Fotos und Grafiken des Medien-Service dürfen nur für redaktionelle Zwecke genutzt werden. Die Nutzung ist honorarfrei. Fotos und Grafiken dürfen nur – wenn nicht anders angegeben – mit Quellenangabe „Dresdner Bank” veröffentlicht werden. Belegexemplar erbeten.

Download Links